Alle von uns angebotenen Leistungen sind gemäß des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014). Diese gliedern sich insbesondere nach den im BiBuG 2014 §§1-6 definierten Berufsgruppen, und deren dadurch festgelegten Berechtigungsumfang. Im Folgenden erhalten Sie einen zusammenfassenden Überblick darüber.


Bilanzbuchhaltung

  • Bilanzbuchhalter
    • Erstellung von Bilanzen
    • Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes
    • Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldung

 

  • BuchhalterBuchhaltung
    • pagatorische Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung)
    • kalkulatorische Buchhaltung (Kalkulation)



Bilanzbuchhaltung

  • Personalverrechner
    • Lohnverrechnung
    • Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben
    • Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes

 

Dabei ist zu bemerken, dass die Berufgruppe des Bilanzbuchhalters die Berufsgruppen des Buchhalters bzw. des Personalverrechners beinhaltet, daher der Bilanzbuchhalter zur Ausübung aller aufgeführten Tätigkeiten berechtigt ist.