Die Leistungen im Rahmen der Bilanzierungstätigkeit für Sie umfassen im wesentlichen die folgenden Punkte:

 

  • Den Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 21 Abs 1 iVm § 221 Abs 4,6 und 7 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S219/1897 festgesetzten Merkmale
  • Die Erstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen im Sinne des § 4 Abs 3 ESTG
  • Sämtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten
  • Elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch

 

Dabei ist es unerheblich ob Sie die laufende Buchhaltung von uns durchführen lassen, oder ob Sie uns nur die für die Bilanzierung notwendigen Daten und Unterlagen zukommen lassen. Sie haben dabei die Möglichkeit die Unterlagen in klassischer Papierform oder auf elektronischem Wege zu übermitteln. Sollten Sie sich für den elektronischen Weg entscheiden, so stellen wir Ihnen eine Plattform zur Verfügung auf der Sie ihre Unterlagen abspeichern können, und nach vollständiger Ablage dieser ersuchen wir Sie um eine kurze Benachrichtigung. Weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung bekommen Sie hier.